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Was ist der staatliche Gründungszuschuss?

Der Weg in die Selbstständigkeit ist nicht immer einfach. Doch es gibt Möglichkeiten, die Dir das Leben leichter machen. Dazu gehört ein kostenloses Gründungscoaching über einen AVGS. Oder finanzielle Unterstützung in Form eines Gründungszuschuss. 

Der staatliche Gründungszuschuss ist ein finanzieller Zuschuss zur Deckung Deiner Lebenshaltungskosten in der Startphase Deiner Selbstständigkeit. 

Die Rahmenbedingungen des Gründungszuschusses

  • Du beantragst den Gründungszuschuss über ein Formular, das Du von Deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder bei Deinem Jobcenter erhältst. 
  • Du erhältst den Gründungszuschuss in der Höhe Deines Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für Sozialversicherungen. 
  • Zunächst bekommst Du den Gründungszuschuss für sechs Monate. Dann kannst Du eine Verlängerung für weitere neun Monate beantragen - allerdings nur für die 300 Euro. 

Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden?

War Dein Antrag auf den Gründungszuschuss erfolgreich, brauchst Du ihn nicht zurückzahlen.  
Das bedeutet: Du kannst in Deiner Selbstständigkeit unbegrenztes Einkommen erwirtschaften – inklusive Gründungszuschuss. 

Gibst Du Deine Selbstständigkeit auf, solltest Du die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter jedoch unverzüglich informieren. Denn dann wird Zahlung des Gründungszuschuss eingestellt. 

Zurückzahlen musst Du den Gründungszuschuss nur, wenn die Angaben, die zur Bewilligung geführt haben, vorsätzlich unrichtig oder unvollständig waren.